EU-Richtlinie für die Verwendung von Cookies

Von | 17. August 2015

europaeische-unionDa wir auf unseren Blogseiten Google-Dienste  verwenden, müssen wir ab sofort den Hinweis auf die EU-Richtlinie zur Verwendung von Cookies einblenden. Google hat uns in einer e-Mail u.s. folgendes mitgeteilt:

hiermit möchten wir Sie auf eine neue Richtlinie zur Einholung der Zustimmung der Endnutzer in der EU hinweisen, mit der den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Best Practices Rechnung getragen wird. Diese Richtlinie sieht vor, dass Sie zur Einholung der Zustimmung des Endnutzers verpflichtet sind, wenn Sie Produkte wie Google AdSense, DoubleClick for Publishers und DoubleClick Ad Exchange einsetzen.

Das bedeutet, dass bei Setzen des Cookies ein Texthinweis am oberen Rand der Seite erscheint, der auf die Verwendung von Cookies hinweist. Ein Link führt zu weiteren Informationen und Erläuterung der Richtlinie. ablehnen kann man das Setzen der Cookies nicht, da dieser ja bei Aufrufen der Seite bereits gesetzt ist. Durch Klick auf “ zur Kenntnis genommen“ wird der Hinweis aber ausgeblendet und erscheint so lange nicht mehr, bis der Cookie gelöscht wird. Natürlich ist es jederzeit möglich, das Setzen von Cookies prophylaktisch im Browser abzuschalten.