10 Gründe, warum man AGB und Nutzungsbedingungen lesen sollte

Von | 30. Oktober 2007

agb

Ein altes Verkäufer – Vorurteil lautet: “die AGB liest eh kein Mensch”. Das mag vielleicht noch bei der Eröffnung eines Kontos gelten, wenn die dazugehörige Bank – AGB etliche Seiten lang ist und in 6px gedruckt ist.

in der Online – Welt sieht das ein wenig anders aus. Hier sollte man, bevor man sich registriert oder etwas kauft, genau lesen, zu welchen Bedingungen -meist ausgedrückt in AGB, gesonderten Nutzungsbedingungen und dem berühmten “Sternchentext” – man dies tut.

Die folgenden 10 Argumente zeigen es:

1. Das Akzeptieren einer AGB durch Ausfüllen der
Optionsbox schließt einen Vertrag zwischen Kunde und Anbieter. Damit werden Rechte und Pflichten auf beiden Seiten verteilt.

2. Die Vertragslaufzeit wird festgelegt. Dies kann unter Umständen recht kompliziert sein, z.b. 24 Monate, danach weitere 12 Monate wenn nicht bis zum … gekündigt wird. Solche Optionen sollten genau geprüft werden.

3. Wer einen Vertrag abschließt, sollte wissen, wie er zu kündigen ist. Meist ist dies in der AGB geregelt. Oft werden die Kündigungsmöglichkeiten aber ein wenig verschleiert. Eine Floskel wie “Sie können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen” sagt noch nicht über die tatsächlich einzuhaltenden Fristen aus.

4. Der Kunde bekommt vertragliche Pflichten. Die wichtigsten sind die Einhaltung des Urheberrechtes und Vermeidung strafbarer Handlungen. In vielen Chats und Flirt – Communites gibt es hier zusätzlich zu den AGB noch die sogenannte Nettiquette, die unbedingt gelesen und eingehalten werden sollte.

5. Der Anbieter bekommt vertragliche Pflichten, z.B. über die Verarbeitung personenbezogener Daten, also Name, Adresse und Nutzerdaten. Mit diesen Daten kann nicht beliebig umgegangen werden. Nach Kündigung müssen solche Daten aus der Datenbank gelöscht werden, darauf kann der (ehemalige) Kunde bestehen.

6. Die Widerrufsregelung muss zwingend in einer AGB enthalten sein. Oft ist diese besonders hervorgehoben, da Anbieter verpflichtet sind, die Widerrufsbelehrung deutlich dem Kunden anzuzeigen. Sie kann bestehende gesetzliche Regelungen nicht einschränken.

7. eine nachträgliche Änderung der AGB ist nicht zulässig. Sollten sich die Vertragsbedingungen ändern, bedarf es einer neuen AGB und demnach auch der erneuten Zustimmung. Ohne diese wären geänderte AGBs wirkungslos.

8. Preise stehen in der Preisliste, nicht unbedingt in der AGB. Dort werden in der Regel nur Hinweise auf die “aktuell gültige Preisliste gegeben”. Gern aber werden Sätze wie “Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit die Preise ändern” aufgenommen.

9. Regelung der Haftungsfrage. Diese kann nicht gegenüber den gesetzlichen Regelungen eingeschränkt werden. Demnach sind z.b. Haftungsauschlüsse unzulässig.

10. Streng genommen ist es tatsächlich so, dass man auch ohne Lesen der AGB auskommen könnte, da die Inhalte eigentlich bereits mit dem BGB geregelt sind und die gesetzlichen Regelungen sowieso Vorrang haben. Trotzdem kann das Studium der AGB vor unnötigen, stressigen und juristisch aufwändigen Auseinandersetzungen bewahren.

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